
Die Vorschriften für den Heizungsbau in Deutschland unterliegen regelmäßigen Anpassungen, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Besonders seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es neue Anforderungen an die Installation, den Austausch und die Nutzung von Heizsystemen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften derzeit gelten und was Heizungsbauer, Immobilienbesitzer und Unternehmen beachten müssen.
Wichtige Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 bringt entscheidende Änderungen für den Heizungsbau mit sich. Ziel ist es, den Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die wichtigsten Vorschriften lauten:
- Erneuerbare-Energien-Pflicht: Seit Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubauten mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
- Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden: Beim Austausch alter Heizungen gibt es Übergangsregelungen, die sich nach der jeweiligen Kommune richten. In vielen Fällen können weiterhin Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, sofern sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.
- Förderprogramme: Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit hohen Förderbeträgen – je nach Einkommen können bis zu 70 % der Kosten erstattet werden.
- Technologieoffenheit: Neben Wärmepumpen sind auch Hybridheizungen, Biomasseheizungen und Wasserstoff-ready-Gasheizungen zulässig.
Anforderungen an Heizungsinstallateure und Handwerksbetriebe
Für Heizungsbauer und Fachbetriebe bedeutet das neue GEG zusätzliche Schulungs- und Qualifikationsanforderungen. Betriebe müssen sich intensiver mit Wärmepumpentechnik, Solarthermie und Hybridlösungen auseinandersetzen. Zudem steigen die Anforderungen an die Dokumentation und Beratungspflicht gegenüber Kunden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die DSGVO-konforme Verarbeitung von Kundendaten, insbesondere im Rahmen von Förderanträgen und Energieberatungen.
Welche Heizsysteme sind noch erlaubt?
Auch wenn fossile Brennstoffe langfristig aus dem Heizungsbau verdrängt werden, gibt es Übergangsregelungen für bestehende Heizungen:
- Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind.
- Nachrüstpflicht für ältere Heizungen: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, es sei denn, sie sind Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.
- Fernwärmeanschluss: In vielen Neubaugebieten wird der Anschluss an ein Wärmenetz zur Pflicht.
Diese Vorgaben betreffen nicht nur Heizungsbauer, sondern auch Energieversorger, Immobilienverwaltungen und Planungsbüros, die sich auf nachhaltige Heizlösungen spezialisieren.
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✅ Name des Heizungsbaubetriebs
✅ Vollständige Adresse (Straße, Stadt, PLZ)
✅ Telefonnummer (falls vorhanden)
✅ E-Mail-Adresse (falls vorhanden)
✅ Webseite & Domain (falls vorhanden)
✅ Leistungen (z. B. Heizungsinstallation, Wartung, Wärmepumpen, Solarthermie)
✅ Links zu Social Media (Facebook, LinkedIn, falls verfügbar)
Format:
✅ .xlsx-Datei (Excel)
✅ Direkter Download nach Bezahlung
✅ DSGVO-konform – Die enthaltenen Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen und beziehen sich auf gewerbliche Anbieter. Eine Nutzung hat unter Beachtung der geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Datenbank stellt keine Einwilligung der gelisteten Unternehmen zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken dar. Die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
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Fazit
Die Heizungsbau Vorschriften in Deutschland verändern sich stetig. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Regelungen, die insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Heizungsbauer und Unternehmen in der Branche sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
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